Wenn uns das Wetter im Winter, so wie zurzeit durch Frost und Schnee oder auch durch anhaltende Regenfälle und Matsch an der Arbeit hindert, stehen wir nicht „im Regen“, sondern können, dank der „Schlechtwetterregelung“, zu Hause bleiben. Und das nicht mit finanziellen Einbußen, sondern tlw. mit mehr am Ende des Monats auf dem Konto als sonst.
Wie das funktioniert? Wir arbeiten im Sommer mehr und füllen so das eigene Arbeitszeitkonto auf. Diese vorgearbeiteten Gutstunden werden dann in der Schlechtwetterzeit genutzt, um den Arbeitsausfall auszugleichen. Weil dadurch kein Saison-Kurzarbeitergeld (60-67% vom Netto-Lohn) in Anspruch genommen werden muss, gibt es 2,50 € netto pro Stunde von der Bundesagentur für Arbeit dazu.
Das nennt sich dann Zuschuss-Wintergeld (ZWG) und das gibt es in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März. Die nächste Besonderheit für die Baubranche ist Mehraufwands-Wintergeld (MWG). Das gibt es vom 15. Dezember bis Ende Februar und da bekommt jeder Arbeitnehmer mit einem „witterungsabhängigen“ Arbeitsplatz 1,00 € netto pro Stunde mehr, wenn in der Zeit gearbeitet wurde. Das bekommt man für max. 90 Stunden im Dezember und max. 180 Stunden im Januar und Februar.
Finanziert wird das u.a. von der Winterbeschäftigungs-Umlage, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam in der Zeit geleistet wird.
Weitere Informationen dazu bei der Bundesagentur für Arbeit.
Das gilt leider nicht für Auszubildende oder Angestellte.
